Immobilienmakler & Sachverständiger Martin Schoettler     02339 / 1201894     info@svk-schoettler.de

Immobilien Bewertung und Gutachten

Unabhängig, neutral und konsequent am Marktgeschehen


Verkehrswertermittlung

Wir erstellen Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) beispielsweise für Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien, Anlage- und Renditeobjekte, Spezialimmobilien sowie für Rechte an Grundstücken wie Erbbaurechte, Nießbrauchrechte, Wohnungsrechte, Wegerechte und sonstige Rechte sowie für durch solche Rechte belastete Immobilien gem. § 194 Baugesetzbuch (BauGB). Demgemäß wird der Verkehrswert (Marktwert) durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Verkehrswertgutachten werden üblicherweise erstellt für:

  • Einfamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- & Geschäftshäuser
  • Einzelhandelsimmobilien
  • Gewerbe- & Industrieimmobilien
  • Wohnungs- & Teileigentum
  • Bebaute & unbebaute Grundstücke
  • Spezialimmobilien
  • Sonstige Immobilien

  • Unsere langjährige Erfahrung auf dem Immobilienmarkt ermöglicht hierbei eine fundierte Analyse der Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken der zu bewertenden Immobilien.

    Bewertungsanlass

    Ebenso wie die Eigenschaften und Besonderheiten von Immobilien können auch die Gründe für die Beauftragung eines Sachverständigen-Gutachtens äußerst unterschiedlich sein. Wir erstellen Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) gemäß § 194 BauGB unter anderem bei folgenden Bewertungsanlässen:

  • Kauf- oder Verkaufsabsicht
  • Entscheidungshilfe bei Investitionen, geplanten Kapitalanlagen
  • Erbregelung, vorweggenommene Erbfolge, Erbauseinandersetzung, Auflösung einer Erbengemeinschaft
  • Schenkung
  • Scheidung
  • Ermittlung des Anfangsvermögens bei Eheschließung
  • Vermögensfeststellung
  • Betriebsauflösung oder andere betriebliche Zwecke
  • Als Bilanzierungsgrundlage
  • Kreditvergabe
  • Für steuerliche Zwecke
  • Enteignungsentschädigung
  • Zwangsversteigerungsverfahren
  • Gerichtliche Auseinandersetzung
  • Als Versicherungsgrundlage
  • Wertermittlung von Rechten an Grundstücken wie Erbbaurechte, Nießbrauchrechte, Wohnungsrechte, Wegerechte, Leitungsrechte, Überbau und sonstige Rechte
  • Zu sonstigen Zwecken

  • Gerne stehen wir Ihnen auch als unabhängiger Berater auch erwerbs- oder verkaufsbegleitend sowie bei allen übrigen immobilienrelevanten Fragen zur Verfügung oder empfehlen kompetente Partner aus unserem seit vielen Jahren erfolgreich bestehenden Netzwerk.



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