Immobilienmakler & Sachverständiger Martin Schoettler     02339 / 1201894     info@svk-schoettler.de

Zertifizierung und Qualität

Immobilienmakler im Ruhrgebiet


Die Berufsbezeichnung "Immobilienmakler" ist in Deutschland nicht geschützt. Der Beruf setzt damit weder Ausbildung noch Studium voraus und gibt somit keinen Hinweis auf die Fachkompetenz oder die Qualität der Dienstleistung.

Seit 2010 gibt es die DIN EN 15733, eine Norm mit europaweit gültigen Vorgaben und Regelungen für Dienstleistungen von Immobilienmaklern.
Eine Zertifizierung nach DIN EN 15733 belegt die Qualifikation des Immobilienmaklers durch eine unabhängige Qualitätskontrolle und ist ein Zeugnis für Professionalität und die Verpflichtung zur Qualität. Gleichzeitig ist sie der Beleg dafür, dass das Maklerunternehmen die Vorschriften aus der DIN EN 15733 erfüllt und in seiner Arbeit mit seinen Kunden auch wirklich anwendet. Kunden haben zugleich die Gewissheit, dass die in der DIN-Norm festgelegten Informationspflichten von dem Immobilienmakler auch wirklich eingehalten werden.

Immobilienmakler & Sachverständiger

Qualitätsversprechen: über 20 Jahre fundierte Sachkenntnis


        

Zertifikats-Nr. DIA-IM-582, DIAZert Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG

Was ist der wesentliche Inhalt der Norm DIN EN 15733?

Möchte ein Immobilienmakler nach der Norm arbeiten muss er neben einer festgeschriebenen, fachlichen Mindestqualifikation bestimmte Verhaltensregeln und einen Moralkodex einhalten. Hiernach dürfen insbesondere keine irreführenden oder realitätsfernen Versprechungen gemacht werden.

Immobilienmakler, die nach der DIN EN 15733 arbeiten, verpflichten sich die Interessen der Auftraggeber (regelmäßig Käufer und Verkäufer) zu schützen und zu berücksichtigen und jede Diskriminierung zu vermeiden.

Nach der DIN EN 15733 muss ein Immobilienmakler seinem Kunden bestimmte Informationen unaufgefordert zukommen lassen. Bei der Zusammenstellung der Informationen, die für einen Vertragsabschluss wichtig sind, müssen die zertifizierten Makler präzise auf Details achten.

Die Norm legt beispielsweise fest, dass ein Makler vom Verkäufer Nachweise über dessen Eigentumsrecht und die Bebauungssituation auf einem Grundstück sowie zu etwaigen Einschränkungen bei der Nutzung des Grundstücks einholen und den Käufer gegebenenfalls über bekannte Objektmängel informieren muss.

Wichtig für Verkäufer von Immobilien ist die Vorgabe, dass ein zertifizierter Makler maßgebliche Informationen zur Zahlungsfähigkeit des Käufers nicht zurückhalten darf. Im Streitfall muss er sich zudem darum bemühen, dass eine für beide Seiten akzeptable Vereinbarung zustande kommt.

Zudem verpflichtet sich ein zertifizierter Makler, sämtliche Mitarbeiter über den Moralkodex zu informieren und sie seinerseits dazu zu verpflichten, diese Regeln in der beruflichen Praxis einzuhalten.

Die Zertifizierung ist zeitlich befristet und verlangt die regelmäßige Weiterbildung und die Überprüfung durch die Zertifizierungsstelle. Die Verlängerung (Rezertifizierung) erfolgt durch die Zertifizierungsstelle. Diese laufende Kontrolle bedeutet für den Kunden des zertifizierten Maklers, dass das Maklerbüro in seiner Arbeit und bei der Einhaltung der DIN-Norm ständig überwacht wird.


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