Was ist der wesentliche Inhalt der Norm DIN EN 15733?
Möchte ein Immobilienmakler nach der Norm arbeiten muss er neben einer festgeschriebenen, fachlichen Mindestqualifikation bestimmte Verhaltensregeln und einen Moralkodex einhalten. Hiernach dürfen insbesondere keine irreführenden oder realitätsfernen Versprechungen gemacht werden.
Immobilienmakler, die nach der DIN EN 15733 arbeiten, verpflichten sich die Interessen der Auftraggeber (regelmäßig Käufer und Verkäufer) zu schützen und zu berücksichtigen und jede Diskriminierung zu vermeiden.
Nach der DIN EN 15733 muss ein Immobilienmakler seinem Kunden bestimmte Informationen unaufgefordert zukommen lassen. Bei der Zusammenstellung der Informationen, die für einen Vertragsabschluss wichtig sind, müssen die zertifizierten Makler präzise auf Details achten.
Die Norm legt beispielsweise fest, dass ein Makler vom Verkäufer Nachweise über dessen Eigentumsrecht und die Bebauungssituation auf einem Grundstück sowie zu etwaigen Einschränkungen bei der Nutzung des Grundstücks einholen und den Käufer gegebenenfalls über bekannte Objektmängel informieren muss.
Wichtig für Verkäufer von Immobilien ist die Vorgabe, dass ein zertifizierter Makler maßgebliche Informationen zur Zahlungsfähigkeit des Käufers nicht zurückhalten darf. Im Streitfall muss er sich zudem darum bemühen, dass eine für beide Seiten akzeptable Vereinbarung zustande kommt.
Zudem verpflichtet sich ein zertifizierter Makler, sämtliche Mitarbeiter über den Moralkodex zu informieren und sie seinerseits dazu zu verpflichten, diese Regeln in der beruflichen Praxis einzuhalten.
Die Zertifizierung ist zeitlich befristet und verlangt die regelmäßige Weiterbildung und die Überprüfung durch die Zertifizierungsstelle. Die Verlängerung (Rezertifizierung) erfolgt durch die Zertifizierungsstelle. Diese laufende Kontrolle bedeutet für den Kunden des zertifizierten Maklers, dass das Maklerbüro in seiner Arbeit und bei der Einhaltung der DIN-Norm ständig überwacht wird.